Hochzeitstanz
Dienstag, den 11. Dezember 2007Warum nicht mal so?
Warum nicht mal so?
Ich bin froh wenn alle beim Referendum mithelfen (siehe zweiter Artikel!)
Schweiz Filesharing wird kriminalisiert, Kopierschutz knacken verboten
Einige Zeit war die Schweiz noch eins der europäischen Länder mit einem einigermaßen realitätsnahen Urheberrecht. Seltsamerweise ohne Bürgerentscheid wurden nun einige Gesetze “angepasst”. Der WIPO zuliebe wurde Filesharing weiter kriminalisiert und das Knacken von Kopierschutz-Technik verboten. Wasserzeichen dürfen ebenfalls nicht mehr entfernt werden.
Die entsprechenden Gesetze sind bereits Anfang Oktober externer Link in neuem Fenster folgtstill und leise verabschiedet worden. Damit ist die externer Link in neuem Fenster folgtSituation in der Schweiz ein gutes Stück riskanter geworden.
Der Gesetzestext verbietet externer Link in neuem Fenster folgtim Gegensatz zu vergangenen Entscheidungen explizit Knacktools für Kopierschutz. Dies in einer sehr weit gefassten Definition, unter die beispielsweise auch DVD-Player unter Linux fallen, die per DeCSS DVDs abspielen können. Wie auch in Deutschland ist das “Bewerben” entsprechender Tools verboten: ob das analog zu Deutschland Linkverbot bedeutet, wird sich weisen. Der Abschnitt im Wortlaut:
“Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die:
a. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen sind;
b. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder
c. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.”Auch für das Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke werden empfindliche Strafen vorgesehen. Immerhin, ermittelt wird nur auf Antrag des Rechteinhabers, dann drohen jedoch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn jemand
” – ein Werk mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich macht, dass Personen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben;
– ein zugänglich gemachtes, gesendetes oder weitergesendetes Werk wahrnehmbar macht.”Weiterhin ist untersagt, “Informationen für die Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten” zu entfernen oder zu ändern. Gemeint sind damit beispielsweise Wasserzeichen in Audiofiles. Geschützt seien dadurch
“…elektronische Informationen zur Identifizierung von Werken und anderen Schutzobjekten oder über Modalitäten und Bedingungen zu deren Verwendung sowie Zahlen oder Codes, die derartige Informationen darstellen, wenn ein solches Informationselement:
a. an einem Ton-, Tonbild- oder Datenträger angebracht ist; oder
b. im Zusammenhang mit einer unkörperlichen Wiedergabe eines Werkes oder eines anderen Schutzobjekts erscheint.”Auch hier wird die Definition erstaunlich weit gefasst. Denn damit kann vom Wasserzeichen über den LC-Code und Barcode-Information bis hin zum Copyrighthinweis im CD-Booklet alles gemeint sein.
Ob deswegen eine kopierte CD – auf die in der Regel eben Interpret und Titel geschrieben werden – im Prinzip unter dieses Verbot fällt, ist die Frage. Falls das explizit nicht beabsichtigt war, dann hätte man den Text durchaus anders formulieren können.
http://www.gulli.com/news/schweiz-filesharing-wird-2007-11-30/
Referendum gegen das neue Urheberrecht in Arbeit
Bis zum 24. Januar sollen in der Schweiz 50.000 Unterschriften gegen die still durchgewunkene Reform des Urheberrechts gesammelt werden. Ist die Sammlung erfolgreich, kann das Gesetz durch einen Bürgerentscheid gekippt werden. Unter anderem wird mit der Reform das Herstellen, Verbreiten oder Bewerben von Kopierschutzknackern.
Logo No DMCA Schweiz100 Tage Zeit haben die Schweizer nach einer externer Link in neuem Fenster folgtGesetzesänderung, um einen Bürgerentscheid zu organisieren, das stille Durchwinken des Gesetzes bereits am 5. Oktober führte dazu, dass diese Frist schon zum Teil verstrichen ist. Umso wichtiger ist nun die zügige Mobilisierung der Bürger.
Die Gesetzgebung ist – wie auch die in Deutschland – von einer bemerkenswerten Schizophrenie geprägt, worauf auf der Aktionsseite auch externer Link in neuem Fenster folgthingewiesen wird:
“Es ist zwar erlaubt zu kopieren (im Rahmen der legalen Nutzung) und zu diesem Zweck wirksame technische Kopierschutzmassnahmen zu umgehen, aber es ist illegal, Mittel zu diesem Zweck zu verbreiten, anzuwerben, auf jene hinzuweisen oder sie anderweitig zugänglich zu machen.
Wie kann man erwarten, dass ein Konsument zur legalen Nutzung Kopierschutzmassnahmen umgeht, ohne dass er die Mittel, um dies zu bewerkstelligen, von irgendjemandem bekommen kann?”Unterschriftenlisten können von der Webseite externer Link in neuem Fenster folgtheruntergeladen werden. Hilfe ist angesichts der knappen Fristen dringend erwünscht. Eine externer Link in neuem Fenster folgtfranzösische Übersetzung des Aufrufs wurde bereits besorgt.
http://www.gulli.com/news/schweiz-referendum-gegen-das-2007-12-04/
Wenn ihr ab und zu auf meinem Blog seid, dann solltet ihr auch serienjunkies.org mittlerweile kennen. Dort kann man über Rapidshare die neuesten Serien herunterladen. Dieser Service ist ja momentan in der Schweiz noch legal, da nichts hochgeladen wird. Der Hacken an der ganzen Rapidsharegeschichte ist das ewige Klicken und Captcha lösen. Wie kann man sowas umgehen?
Mein erster Ansatz war an die Links einer bestimmten Serien heranzukommen. Dies kann ganz einfach mit Perl und Mechanize erledigt werden. Dazu lädt ihr die aktuellste Perl Distribution von ActiveState herunter und installiert Perl über den mitgelieferten Installer. Danach öffnet man die Commandshell und gibt folgende Befehlsfolge ein:
c:\> cpan
cpan> install WWW::Mechanize
Bei allen Abhängigkeiten müsst ihr mit
use WWW::Mechanize;
use HTML::TokeParser;
use HTTP::Cookies;
#######################
# Config
#######################
# Welche Serie?
my $serie = "Naruto";
# Welche Staffel?
my $season = "Staffel 3";
# Name des Downloadlinks
my $linktext = "hier";
# Definiert die Anbieter
my %hoster = (
rapidsharecom => "rc_",
netloadin => "nl_",
rapidsharede => "rs_"
);
# Welchen Anbieter möchtest du?
my $hosterurlpattern = $hoster{'rapidsharecom'};
######################
# Lets rumble
######################
my $agent = WWW::Mechanize->new();
$agent->agent_alias("Windows IE 6");
$agent->get("http://serienjunkies.org");
$agent->follow_link( text_regex => qr/ENTER/i );
$agent->follow_link( text => $serie);
$agent->follow_link( text => $season);
my @links = $agent->find_all_links(
url_regex => qr/$hosterurlpattern/i,
text => $linktext);
foreach my $link(@links) {
print $link->url . "\n";
}
Nun könnt ihr auf Serienjunkies gehen und eure Serie zum Downloaden aussuchen. Wenn ihr wisst welche Serie, dann fügt den Namen in die Variable $serie ein. Danach müsst ihr noch sagen welche Staffel ihr herunterladen wollt. Dazu trägt ihr den Namen der Staffel in die Variable $season ein. Der Name muss dem Link entsprechen, wenn also steht z.B. “Prison Break Season 2″ dann müsst ihr $season = “Season 2″ eingeben, wenn aber steht “Prison Break Staffel 1″ dann müsst ihr “Staffel 1″ eingeben.
Schlussendlich speichert man die Änderungen und führt folgenden Befehl in der Commandshell aus:
perl fetch-serienjunkies.pl > links.txt
Die speichert alle Links in der Datei links.txt im Verzeichnis des Skriptes.
Achtung:
Benützung auf eigene Gefahr. Ebenfalls kopiert dies nur die Serienjunkies Links. Diese müsst ihr dann noch in ein Downloadmanager wie zum Beispiel Cryptload einfügen, der die Captchas dahinter lösen kann
Viel Spass