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Ziemlich coole Protestaktion gegen GEMA

Donnerstag, den 21. August 2008

Am 12. September 2008 will der Komponist Johannes Kreidler bei der GEMA sein neues Stück anmelden. Für die gerade mal eine halbe Minute lange Komposition will der Musiker entsprechend den Anforderungen der GEMA über 70.000 Formulare abgeben. Kreidler will mit der Aktion gegen das bestehende Urheberrecht protestieren.

http://www.golem.de/0808/61826.html

Das Video ist zwar etwas langweilig, aber ich finde die ganze Aktion ziemlich cool.

Interview: Wenig Unterschriften gegen Schweizer Urheberrecht

Dienstag, den 18. Dezember 2007

Golem.de im Gespräch mit Florian Bösch von “No Swiss DMCA”

Im Herbst 2007 hat der Schweizer Gesetzgeber eine revidierte Fassung des Urheberrechts beschlossen. Dies stößt auf Kritik. Im Wege eines fakultativen Referendums soll das Gesetz zu Fall gebracht werden. Noch fehlt allerdings der Großteil der nötigen 50.000 Unterschriften. Florian Bösch erläutert im Gespräch mit Golem.de die Kritik der Initiative “No Swiss DMCA” am neuen Gesetz.

Golem.de: Welche Rolle spielen Sie bei der Initiative “No Swiss DMCA”?

Florian Bösch: Ich bin der Initiator des angestrebten Referendums. Dabei beschäftige ich mich insbesondere mit vielen administrativen Fragen: Organisierung der Community, Bereitstellung von Community-Tools, Entgegennahme und Verwaltung der Unterschriftenbögen und versuche, die Diskussion am Laufen zu halten. Dabei verstehe ich mich als eine Art Katalysator der Debatte.

Golem.de: Was war der Ausgangspunkt? Wie sind Sie darauf gekommen, diese Initiative zu starten?

Bösch: Am 30. November 2007 gab es einen Artikel im Webzine BoingBoing, der die Gesetzesänderungen zum Thema hatte. Da bin ich darauf aufmerksam geworden. Durch meine Arbeit als Webentwickler war ich aber bereits davor schon sensibilisiert, insbesondere was das Thema DRM und Kopierschutz angeht. Diese Einschränkungen habe ich schon seit langem als kundenunfreundlich und monopolbildend wahrgenommen. Nach der Lektüre des Artikels stand für mich fest, dass ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, zu der Gesetzesänderung zu schweigen.

Golem.de: Welches sind Ihre Hauptkritikpunkte am neuen Schweizer Urheberrecht?

Bösch: Es gibt sowohl grundsätzliche als auch formale Bedenken. Grundsätzlich wird durch die Novelle einer erwiesenermaßen skrupellosen Industrie erheblich in die Hände gespielt. Die Schweizer Regierung sieht dieses Gesetz dabei zudem als Kompromiss. Es wird argumentiert, dass die Urheberindustrie im digitalen Zeitalter über Gebühr benachteiligt sei. Dieser Interpretation kann ich nicht folgen. Die Kritik richtet sich also gegen die prinzipielle Ausrichtung des Gesetzes. Nutzerinnen und Nutzer erhalten immer mehr Pflichten, demgegenüber werden der Industrie weitere Rechte eingeräumt.

Golem.de: Und aus inhaltlich-formaler Sicht?

Bösch: Dieses Gesetz ist in seiner verabschiedeten Form sehr widersprüchlich. In welcher Art und Weise die dort verankerten neuen Regelungen in der Praxis interpretiert werden, bleibt wieder den Gerichten vorbehalten. Zudem wird in dem Gesetz der rechtliche Rahmen für die Strafbarkeit der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen festgelegt. Dies stellt dann auch die Privatkopie in Frage. Diese ist aber kein Recht, sondern eine Freiheit. Die Kritik richtet sich aber auch gegen die Regelungen bei der legalen Nutzung. Der Gesetzgeber hat es verpasst, die Hersteller und Anwender von Kopierschutzsystemen in die Pflicht zu nehmen, die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer eindeutig zu gewährleisten (z.B. bei Backups und der Archivkopie). Darüber hinaus finde ich viele weitere Regelungen kritikwürdig. Das Gesetz ist intransparent und führt zur Verwirrung der Konsumenten. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Unklarheiten gleichfalls der Industrie schaden.

Golem.de: Sie haben den Weg über ein fakultatives Referendum gewählt. Was versteht man darunter und warum wurde dieser Weg eingeschlagen?

Bösch: Um in der Schweiz ein verabschiedetes Gesetz noch zu verhindern, ist ein solches Referendum der beste Weg. Wenn 50.000 Personen unterschreiben, kann eine Volksabstimmung über das Gesetz verlangt werden. Das Volk kann dann aber immer noch für das Gesetz stimmen oder wir können das Gesetz umstoßen.

Golem.de: Wie viele Leute haben bis heute unterzeichnet?

Bösch: Wir haben bislang noch nicht so viele Unterschriften. Auf meinem Schreibtisch liegen gerade 36 Unterschriften. In der gesamten Schweiz werden es aber inzwischen ein paar Hundert sein. Ich bin aber trotzdem zufrieden, da durch die Initiative mehr als vorher über das Thema berichtet und gesprochen wird.

Golem.de: Also setzen Sie vor allem auf den Optimismus der letzten Tage?

Bösch: Wir setzen auf die Zuversicht, dass die Schweizer durch ihre direkte Demokratie die Chance haben, bessere Lösungen zu finden als beispielsweise in den USA.

Golem: In Deutschland gibt es in einschlägigen Foren inzwischen vermehrt Diskussionen über das angestrebte Referendum. Wie ist die Situation in der Schweiz? Wie wird das Anliegen in der Presse und Öffentlichkeit bewertet?

Bösch: Ich denke, die netzorientierte Presse hat inzwischen Notiz davon genommen. So gab es etliche gute Artikel auf verschiedenen Portalen. Beispielsweise waren wir auch einige Stunden auf der Startseite von Digg. Mit den klassischen Printjournalisten hat es zwar das eine oder andere Interview gegeben, in den wichtigen nationalen Publikationen wie der “Neuen Zürcher Zeitung (NZZ)”, dem “Blick” oder in “20 Minuten” waren wir aber noch nicht.

Golem.de: Ein Problem, das in den Diskussionen immer wieder thematisiert wird, ist, dass bislang noch kein größerer Interessenverband Ihre Bemühungen unterstützt. Woran liegt es?

Bösch: Die Interessenverbände haben den Gesetzgebungsprozess begleitet und durch ihre Lobbyarbeit dafür gesorgt, dass die im Vorfeld befürchteten noch gravierenderen Änderungen nicht im novellierten Urheberrecht zu finden sind. Ein Schweizer DMCA konnte dadurch verhindert werden. Die Verbände haben sich am Ende des Gesetzgebungsprozesses entschlossen, kein Referendum zu machen. Dieser Position möchten sie treu bleiben. Zudem gibt es dort Befürchtungen, dass durch die Verhinderung dieses Gesetzes die Möglichkeit geschaffen wird, ein neues und schlimmeres Urheberrecht zu verabschieden. Aber nach meiner Meinung kann Widerstand leisten nicht nur eine Frage der Strategie sein, sondern muss auf Prinzipien beruhen.

Quelle: http://www.golem.de/0712/56588.html

Filesharing in der Schweiz

Dienstag, den 4. Dezember 2007

Ich bin froh wenn alle beim Referendum mithelfen (siehe zweiter Artikel!)

Schweiz Filesharing wird kriminalisiert, Kopierschutz knacken verboten

Einige Zeit war die Schweiz noch eins der europäischen Länder mit einem einigermaßen realitätsnahen Urheberrecht. Seltsamerweise ohne Bürgerentscheid wurden nun einige Gesetze “angepasst”. Der WIPO zuliebe wurde Filesharing weiter kriminalisiert und das Knacken von Kopierschutz-Technik verboten. Wasserzeichen dürfen ebenfalls nicht mehr entfernt werden.

Die entsprechenden Gesetze sind bereits Anfang Oktober externer Link in neuem Fenster folgtstill und leise verabschiedet worden. Damit ist die externer Link in neuem Fenster folgtSituation in der Schweiz ein gutes Stück riskanter geworden.

Der Gesetzestext verbietet externer Link in neuem Fenster folgtim Gegensatz zu vergangenen Entscheidungen explizit Knacktools für Kopierschutz. Dies in einer sehr weit gefassten Definition, unter die beispielsweise auch DVD-Player unter Linux fallen, die per DeCSS DVDs abspielen können. Wie auch in Deutschland ist das “Bewerben” entsprechender Tools verboten: ob das analog zu Deutschland Linkverbot bedeutet, wird sich weisen. Der Abschnitt im Wortlaut:

“Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die:
a. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen sind;
b. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder
c. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.”

Auch für das Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke werden empfindliche Strafen vorgesehen. Immerhin, ermittelt wird nur auf Antrag des Rechteinhabers, dann drohen jedoch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn jemand

” – ein Werk mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich macht, dass Personen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben;
– ein zugänglich gemachtes, gesendetes oder weitergesendetes Werk wahrnehmbar macht.”

Weiterhin ist untersagt, “Informationen für die Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten” zu entfernen oder zu ändern. Gemeint sind damit beispielsweise Wasserzeichen in Audiofiles. Geschützt seien dadurch

“…elektronische Informationen zur Identifizierung von Werken und anderen Schutzobjekten oder über Modalitäten und Bedingungen zu deren Verwendung sowie Zahlen oder Codes, die derartige Informationen darstellen, wenn ein solches Informationselement:
a. an einem Ton-, Tonbild- oder Datenträger angebracht ist; oder
b. im Zusammenhang mit einer unkörperlichen Wiedergabe eines Werkes oder eines anderen Schutzobjekts erscheint.”

Auch hier wird die Definition erstaunlich weit gefasst. Denn damit kann vom Wasserzeichen über den LC-Code und Barcode-Information bis hin zum Copyrighthinweis im CD-Booklet alles gemeint sein.

Ob deswegen eine kopierte CD – auf die in der Regel eben Interpret und Titel geschrieben werden – im Prinzip unter dieses Verbot fällt, ist die Frage. Falls das explizit nicht beabsichtigt war, dann hätte man den Text durchaus anders formulieren können.

http://www.gulli.com/news/schweiz-filesharing-wird-2007-11-30/

Referendum gegen das neue Urheberrecht in Arbeit

Bis zum 24. Januar sollen in der Schweiz 50.000 Unterschriften gegen die still durchgewunkene Reform des Urheberrechts gesammelt werden. Ist die Sammlung erfolgreich, kann das Gesetz durch einen Bürgerentscheid gekippt werden. Unter anderem wird mit der Reform das Herstellen, Verbreiten oder Bewerben von Kopierschutzknackern.

Logo No DMCA Schweiz100 Tage Zeit haben die Schweizer nach einer externer Link in neuem Fenster folgtGesetzesänderung, um einen Bürgerentscheid zu organisieren, das stille Durchwinken des Gesetzes bereits am 5. Oktober führte dazu, dass diese Frist schon zum Teil verstrichen ist. Umso wichtiger ist nun die zügige Mobilisierung der Bürger.

Die Gesetzgebung ist – wie auch die in Deutschland – von einer bemerkenswerten Schizophrenie geprägt, worauf auf der Aktionsseite auch externer Link in neuem Fenster folgthingewiesen wird:

“Es ist zwar erlaubt zu kopieren (im Rahmen der legalen Nutzung) und zu diesem Zweck wirksame technische Kopierschutzmassnahmen zu umgehen, aber es ist illegal, Mittel zu diesem Zweck zu verbreiten, anzuwerben, auf jene hinzuweisen oder sie anderweitig zugänglich zu machen.
Wie kann man erwarten, dass ein Konsument zur legalen Nutzung Kopierschutzmassnahmen umgeht, ohne dass er die Mittel, um dies zu bewerkstelligen, von irgendjemandem bekommen kann?”

Unterschriftenlisten können von der Webseite externer Link in neuem Fenster folgtheruntergeladen werden. Hilfe ist angesichts der knappen Fristen dringend erwünscht. Eine externer Link in neuem Fenster folgtfranzösische Übersetzung des Aufrufs wurde bereits besorgt.

http://www.gulli.com/news/schweiz-referendum-gegen-das-2007-12-04/

Referendum hier herunterladen